1. Teilnahmeberechtigte
Als Unternehmen sind Sie teilnahmeberechtigt, wenn Sie Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich sind. Projekte von Vereinen oder Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, staatlichen und kirchlichen Institutionen können nicht berücksichtigt werden.
2.Zugelassene Projekte
Das von Ihnen für den TRIGOS 2010 eingereichte Projekt muss zumindest im Jahr davor gestartet worden sein. Ein eingereichtes Projekt kann in den Folgejahren neuerlich eingereicht werden, wenn dieses in der Zwischenzeit wesentlich weiterentwickelt wurde. Das Projekt kann sowohl von österreichischen als auch von ausländischen Standorten Ihres Unternehmens durchgeführt werden/worden sein, wenn in letzterem Fall die Initiative des Projekts von Österreich ausging.
3. Kategorien
Sie können nur in einer der folgenden vier Kategorien einreichen:
Zusätzlich zu einer der vier oben genannten Kategorien können Sie sich für den Sonderpreis bewerben. Ein-Personen-Unternehmen dürfen nicht in der Kategorie „Arbeitsplatz“ einreichen.
4. Gemeinschaftliche Projekte
Pro Unternehmen kann nur ein Projekt eingereicht werden. Unter einem Projekt ist ein Vorhaben zu verstehen, bei dem innerhalb einer definierten Zeitspanne ein definiertes Ziel erreicht wurde. Sollten Sie ein Projekt in Kooperation mit anderen Unternehmen führen, so ist das Projekt von jedem beteiligten Unternehmen einzeln einzureichen.
5. Ganzheitliche Projekte
Wenn Ihr verantwortungsvolles Handeln auch in den anderen Kategorien wirksam wird, stellen Sie dies bitte dar. Derartige übergreifende Effekte werden von der Jury besonders gewürdigt. Bitte wählen Sie für die Einreichung jedoch jene Kategorie aus, in der Ihr Projekt den größten Nutzen entwickelt.
6. Veröffentlichung der Projekte
Einreichende Unternehmen verpflichten sich, der Veröffentlichung ihrer Projekte bzw. Auszügen aus der Einreichung zuzustimmen. Das TRIGOS-Büro behält sich vor, Inhalte der Einreichung zusammengefasst oder auszugsweise zu veröffentlichen.
7. Einreichunterlagen
Die Einreichung für den TRIGOS 2010 muss über das unter www.trigos.at abrufbare Einreichformular elektronisch erfolgen. Mit Ihrer Teilnahme verpflichten Sie sich, Ihre Angaben im Einreichformular wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich zu machen. Die Jury bewertet in erster Linie auf Grundlage der Angaben im Einreichformular. Zusätzliche Unterlagen können vorzugsweise elektronisch oder aber auch per Post eingesandt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Unterlagen nicht retourniert werden können.
Berücksichtigt konnten nur Einreichungen werden, die den Teilnahmebedingungen entsprechen und bis zum 8. März 2010 in elektronischer Form einlangten.
8. Teilnahmegebühr
Die Einreichung beim TRIGOS ist kostenlos.